Bestattungskosten
Bestattungskosten muss grundsätzlich der Erbe zahlen. Wenn kein Erbe vorhanden ist oder wenn die Erbschaft von den Erbberechtigten ausgeschlagen wurde, dann sind der Ehegatte, Eltern oder Geschwister gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen. Ist niemand, also kein Elternteil, kein Ehegatte oder kein Bruder oder Schwester finanziell in der Lage, die Bestattungskosten zu bezahlen, so übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten. Das Sozialamt übernimmt aber auch die Bestattungskosten in dem üblichen Umfang.
Wenn die Familie aber selbst in der Lage ist, die Bestattungskosten zu tragen, so sind sie in den meisten Fällen von der Höhe der Kosten überrascht. In der Regel tragen die Hinterbliebenen Bestattungskosten zwischen 4 000 Euro und 13 000 Euro. Bei solchen Summen ist es natürlich besser, wenn der Familie eine ausreichende Bestattungsvorsorge zu Verfügung steht. In den Bestattungskosten finden sich zum Beispiel die Kosten für den Bestatter, die Friedhofskosten, der Blumenschmuck, Grabkosten etc. wieder. Überträgt man sehr viele oder alle Leistungen an ein Bestattungsunternehmen erhöhen sich natürlich auch die Bestattungskosten.
Schauen Sie, ob die Familie nicht selbst Leistungen übernehmen kann, die sonst dem Bestattungsunternehmen zugetragen werden. Hier handelt es sich in der Regel um organisatorische Aufgaben, wie der Planung der Trauerfeier, Erledigung der Formalitäten und der Aufgabe der Traueranzeige und Versand der Trauerkarten. Bei den Bestattungskosten spielt es natürlich auch eine Rolle, für welche Bestattungsart sich die Familie entscheidet. Natürlich kann der Verstorbene auch mit einem Bestattungsvorsorgevertrag hier schon eine Wahl getroffen haben. Ob Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung oder Luftbestattung, all diese Bestattungsarten beinhalten relativ hohe Bestattungskosten. Deshalb sollte man sich vorzeitig mit dem Thema Bestattungskosten auseinandersetzen und so den Angehörigen und der Familie noch nachträglichen finanziellen Kummer ersparen.
