Bestattungsvorsorge
Eine Bestattungsvorsorge gibt es schon seit einigen Jahrhunderten. Früher wurden Sterbekassen gegründet, um die Bestattungskosten der Hinterbliebenen begleichen zu können. Vor einigen Jahren gab es auch noch das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Sterbegeld konnte man auch als eine Bestattungsvorsorge zählen. Leider wurde dieses Sterbegeld bei der Gesundheitsreform im Jahre 2004 gestrichen, so dass in der Regel, Ausnahmen gibt es immer, nur noch die private Bestattungsvorsorge für die Begleichung der Bestattungskosten gewählt werden kann.
Heute kann aber eine Sterbekasse immer noch als Bestattungsvorsorge gewählt werden. Aber auch ein gut dotiertes Tagesgeldkonto, Festgeldkonto oder ein Bausparvertrag können für diese Art der Vorsorge gewählt werden. Voraussetzung für ein Tagesgeldkonto, Festgeldkonto oder einen Bausparvertrag als Bestattungsvorsorge ist natürlich ein ausreichender Betrag auf diesen Konten, die ausreichen, um die Bestattungskosten zu bezahlen.
Wenn man sich nicht sicher sein kann, dass die finanziellen Mittel ausreichen, sollte man sich nach einer leistungsstarken Sterbegeldversicherung als Bestattungsvorsorge umschauen. Bei der Sterbegeldversicherung muss meist bis zu einem Endalter von 85 Jahren ein Beitrag gezahlt werden. Danach erhebt die Sterbegeldversicherung keinen Beitrag mehr und die Versicherung läuft lebenslang beitragsfrei weiter.
Eine Sterbegeldversicherung als Bestattungsvorsorge kann man ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen, dafür aber mit einer Wartezeit oder mit Beantwortung von Gesundheitsfragen, dann aber ohne Wartezeit, als eine Bestattungsvorsorge abschließen. Aber wie bei allen Versicherungen, gibt es auch bei der Sterbegeldversicherung Beitragsunterschiede. Bevor Sie sich also für eine Sterbegeldversicherung als Bestattungsvorsorge entschließen, lassen Sie sich erst einen Sterbegeldversicherung Vergleich online berechnen.
