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Sterbegeld

Wenn man den Begriff Sterbegeld hört, denkt man natürlich zuerst an das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Sterbegeld wurde von der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Jahr 2004 an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Hierbei wurde unterschieden zwischen einem Mitglied und einem Familieangehörigen. Das Sterbegeld war bei einem Mitglied höher als bei dem Familienversicherten. Leider gibt das Sterbegeld, in Form einer Zuwendung, nicht mehr. In der Regel wurde das Sterbegeld an denjenigen ausgezahlt, der auch die Bestattungskosten getragen hatte.

Auch wenn dieses Sterbegeld nicht mehr existent ist, so gibt es doch andere staatliche Quellen, aus denen sich ein Sterbegeld gewinnen lässt. So zahlt die gesetzliche Rentenversicherung, aber nur auf Antrag, 3 volle Monatsrenten an den Ehepartner aus. Dieses Sterbegeld wird auch Sterbevierteljahr betitelt. Nach diesen 3 Monaten bekommt der hinterbliebene Ehepartner dann die niedrigere Witwenrente oder Witwerrente.

Hat ein verstorbener Kriegbeschädigter Hinterbliebene, so erhalten diese auch ein Sterbegeld nach dem Bundesversorgungsgesetz. Das Sterbegeld beläuft sich auf das dreifache der Bezüge. Voraussetzung für dieses Sterbegeld ist aber, dass der oder die Hinterbliebene mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat. Auch im öffentlichen Dienst wird ein Sterbegeld gezahlt. Hier erhält der Hinterbliebene ein Sterbegeld von bis zu drei Monatsgehältern.

Wenn der Tod nach oder bei einem Unfall eintritt und der Anspruch auf eine Leistung bei der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, dann wird ein Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallkasse ausgezahlt. Über diese gesetzlichen Zahlungen hinaus, besteht die Möglichkeit ein Sterbegeld aus einer privaten Sterbegeldversicherung oder einer Sterbekasse zu erhalten. Hier wird das Sterbegeld in Form einer vorher vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.