Derzeit werden etwas über 40 Prozent der Verstorbenen Personen in Deutschland eingeäschert. 1989 betrug der Anteil der Einäscherungen nur ca. 25 Prozent. Man sieht also, dass die Anzahl der Feuerbestattung in Deutschland immer mehr ansteigt.

Dies hat mehrere Gründe. Gründe für eine Feuerbestattung oder Einäscherung können sein

  • Religiöser Natur
  • Hygienischer Natur
  • Ästhetischer Natur oder
  • Wirtschaftlicher Natur

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Im Gegensatz zu frühen Jahren verbieten die christlichen Kirchen die Feuerbestattung auch nicht mehr. Die Rechtsgrundlage der Feuerbestattung bildet das Feuerbestattungsgesetz von 1934. Es gilt als Landesrecht in den Ländern Bremen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Die Feuerbestattung in den anderen Bundesländern ist in den jeweiligen Friedhofsgesetzen und Bestattungsgesetzen geregelt.

Die Feuerbestattung erfolgt durch ein Krematorium. Einen Feuerbestattung Ablauf können Sie hier verfolgen. Das Krematorium ist eine Feuerbestattungsanlage. Eine Einäscherung darf nur erfolgen, wenn unter anderem eine Bestätigung der zuständigen Polizeidienststelle vorgelegt wird, in der steht, dass keine Anhaltspunkte für einen unnatürlichen Tod vorliegen und die Einäscherung und Feuerbestattung dem letzten Willen des Verstorbenen entspricht. Dieser letzte Wille ist nachzuweisen. Der Nachweis muss eine schriftliche Erklärung des Verstorbenen sein oder er muss im Testament eine Anordnung getroffen oder vor dem Notar eine Erklärung abgegeben haben. Die Hinterbliebenen und Angehörigen dürfen eine Feuerbestattung nicht vornehmen lassen, wenn diese vom Verstorbenen abgelehnt wurde.

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in ein Krematorium befördert. Hier findet die Einäscherung innerhalb eines halben Tages statt. Pro Ofen darf bei der Feuerbestattung nur ein Sarg verbrannt werden. An jedem Sarg wird sichtbar eine Marke angebracht, die durch die Hitze nicht zerstört werden kann. Eine Verwechselung der Asche ist somit ausgeschlossen. In der Urne werden dann die Aschereste und die Marke gesammelt. Der Urnendeckel wird mit den persönlichen Angaben des Verstorbenen verziert. Von der Feuerbestattungsanlage wird die Urne dann an den Friedhofsträger übergeben, wo die Beisetzung stattfinden soll.

Die Urnenbeisetzung kann etwas 14 Tage nach der Einäscherung vorgenommen werden. Teilnehmen können die Hinterbliebenen und Angehörigen, die wiederum von einem Geistlichen, wenn es so gewollt ist, begleitet werden können. Nach Ablauf der Ruhezeit wird die Urne in einer Gemeinschaftsgrabstelle beigesetzt. Zuhause darf die Urne nicht aufgestellt werden.

Eine Feuerbestattung kostet in der Regel nicht viel weniger als eine Erdbestattung. Eine Urne kann bis 500 Euro kosten, während ein einfacher Sarg in Kiefer bis zu 1 000 Euro kommt. Es gibt aber auch Spezialisten, die eine Urne nach individuellen Wünschen gestalten. Dann kann eine Urne natürlich teurer kommen.