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Selbstbestimmt bis zum Schluss

Zu den Freiheiten des deutschen Rechtsstaats gehört der Anspruch, dass alle Bürger nach ihrer eigenen Fasson glücklich werden können. Diese Formulierung, die auf Friedrich den Großen zurückgeht, stellt eine Haltung dar, die sich innerhalb der Grenzen des gemeinsamen Zusammenlebens bis ans Lebensende erstreckt.

Gerade ältere Menschen drohen auf Grund des natürlichen physischen und psychischen Abbaus nicht mehr einen freien Willen formulieren zu können. An der Schwelle zwischen Leben und Tod ergib sich oft eine Unsicherheit für Angehörige und Mediziner, wenn eine selbst bestimmte Willenserklärung eines Menschen nicht mehr möglich ist.

Sollen lebenserhaltende Maßnahmen fortgeführt oder unterlassen werden, wenn beispielsweise Demenz ein Verständnis für sich und die Umwelt verhindert? Der Gesetzgeber sieht für solche Fälle eine schriftliche Verfügung im Voraus vor, in der ein Betroffener sich zur Erlaubnis und Ablehnung ärztlicher Eingriffe äußert. Dadurch kann im Idealfall dem Willen exakt Rechnung getragen werden. Aber Obacht! Es lauern eine Reihe an Fallstricken. Einen Fachmann in Bezug auf Patientenverfügungen finden Verbraucher bei dem Versicherungsmakler Frank Kohrt in Forchheim.

Viele Bürger wissen um die Möglichkeit, doch nur wenige besitzen eine Patientenverfügung

Das Hamburger Statistik-Portal Statista weist im Rahmen einer repräsentativen Umfrage nach, dass 93 Prozent aller Deutschen um die Möglichkeit einer Patientenverfügung wissen. Trotzdem hatten zum Zeitpunkt der Befragung lediglich 15 Prozent eine solche Willenserklärung verfasst.

Immerhin 40 Prozent gaben an, eine Erklärung über lebensverlängernde Maßnahmen verfassen zu wollen. Wie es nicht anders zu erwarten ist, steigt die Anzahl der vorhandenen Verfügungen mit zunehmendem Lebensalter.

Je akuter das Thema ist, desto eher sind Männer und Frauen bereit, sich damit auseinanderzusetzen. Aus der Altersgruppe der Über-70-Jährigen hatten immerhin ein Drittel eine schriftliche Fixierung über den Umgang mit lebenserhaltenden Maßnahmen formuliert. Bei der Altersgruppe unter 45 Jahren waren es gerade einmal vier Prozent. Klicken Sie Patientenverfügung und Patientenvollmacht bei Versicherungsmakler Frank Kohrt an und sie bekommen alle notwendigen Informationen.

Viele Fallstricke lauern im Detail

Als problematisch erweisen sich Fälle, in denen entweder keine Patientenverfügung vorliegt oder nicht in den anzutreffenden Kontext passt. Gerade deshalb, so sind sich Verbraucherschützer einig, wird die Auseinandersetzung mit dem komplizierten Thema einer schweren Krankheit mit zunehmendem Alter immer wichtiger.

Nicht nur Angehörige und Ärzte werden sonst mit komplexen Situationen überfordert, sondern auch das eigene Recht auf Selbstbestimmung droht auf der Strecke zu bleiben. Liegt keine oder eine unzureichende Willenserklärung vor, müssen Ärzte die Wünsche aus dem zurückliegenden Leben erforschen. Fragen nach der Einstellung zum Leben, zu den religiösen Überzeugungen sowie zum Lebenswillen sind dann zu reflektieren.

Aber auch bei vermeintlich eindeutigen Formulierungen droht Streit. Der BGH hat im Juli 2016 entschieden, dass es der Formulierung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ an Präzision mangle. Daher lohnt der Gang zu behandelnden Ärzten, Hospizvereinen und Patientenberatern, um auch in der Zukunft selbst bestimmt leben zu können. Neben der Sterbegeldversicherung sollten Sie auf jeden Fall eine Patientenverfügung in der Schublade liegen haben.